Ein am 4.9.24 veröffentlichtes Interview mit SRzG-Geschäftsführer Jörg Tremmel nahm der Sozialverband VdK zum Anlass, seine Position zur Erwerbstätigenversicherung nochmal umfassend darzustellen.
Gemeinsames Ziel, unterschiedliche Perspektiven: Sowohl der Sozialverband VdK als auch die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) verfolgen seit Jahren das Ziel einer Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen, einschließlich Abgeordneter, Beamt:innen und Selbstständiger. Trotz dieser gemeinsamen Zielsetzung unterscheiden sich die Ansätze und Schwerpunkte der beiden Organisationen.
Der Sozialverband VdK legt in seinem sozialpolitischen Antrag zum Bundesverbandstag den Fokus insbesondere auf soziale Gerechtigkeit und die Vermeidung von Altersarmut. Die dringende Notwendigkeit, das Rentenniveau auf 53 Prozent anzuheben und prekäre Beschäftigungsverhältnisse besser abzusichern wird ebenfalls betont. Auch die Ziele der Vermeidung von Altersarmut, einer stärkeren Einbeziehung der Arbeitgeber, einer besseren Anerkennung von Kindererziehungszeit und Familienpflegezeit werden thematisiert.
Die SRzG wiederum sieht die historische Chance einer „Überleitung des Beamtenversorgungssystems in die gesetzliche Rentenversicherung“, um durch diese „quasi-Zuwanderung“ in die gesetzliche Rentenversicherung zwei Ziele gleichzeitig zu erreichen: „weniger Generationen-Ungerechtigkeit“ und „mehr Solidarität und soziale Gerechtigkeit“.
Im Positionspapier vom Mai 2024 strebt die SRzG eine langfristige Stabilität des Rentensystems an. Ihre Strategie zielt darauf ab, eine faire und zukunftssichere Lösung zu entwickeln, die sowohl die Bedürfnisse der Gegenwart als auch der kommenden Generationen berücksichtigt.
Der Sozialverband VdK fordert, dass alle Selbständigen, Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, politische Mandatsträger:innen und Beamt:innen zukünftig in die Versicherungspflicht einbezogen werden. Dies gilt für die „neuen“ Erwerbstätigen, die dem jeweiligen Sicherungssystem bislang noch nicht angehört haben, und beinhaltet eine längere Übergangszeit.
Im Positionspapier der SRzG wird ein spezifischer Weg zur Umsetzung skizziert. Dieser beschreibt eine langfristige, mehrere Jahrzehnte umfassende Strategie zur Einführung der Erwerbstätigenversicherung, die sowohl den Vertrauensschutz der bestehenden Bestandsbeamten und Pensionäre als auch die Finanzierbarkeit des Systems gewährleisten soll. Nur neu Verbeamtete sollen ab 2025 konsequent einbezogen werden. Da Abgeordnete keine Beamten sind, schlägt die SRzG vor, außerdem alle neugewählten bzw. zukünftigen Abgeordneten von Bundestag und Länderparlamenten in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.
Die laufende Diskussion verdeutlicht, dass es zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen gibt, um eine erfolgreiche Reform des Rentensystems zu erreichen. Es ist daher wertvoll, die verschiedenen Ansätze und Perspektiven in Betracht zu ziehen, um das gemeinsame Ziel zu erreichen.