Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975
Datum: 5.11.1975
Im Grundgesetz (§ 48 Absatz 3) ist geregelt: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“ Das Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 1975 entschied, dass Abgeordnetenentschädigungen mehr als Aufwandsentschädigungen sein dürfen. Da die Arbeit im Bundestag inzwischen nur noch in Vollzeit bewältigt werden könne, müssten MdB ein Einkommen dafür ein Einkommen erhalten können, das auch deren Familien einbeziehe. Diese Einkommen müssen so bemessen sein, dass sie die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern, aber nicht deren Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen. Differenzierte Entschädigungen je nach bisherigem Einkommen oder beruflicher Lage verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Gericht betonte, dass die Abgeordnetenentschädigungen gleich hoch bemessen und versteuert werden müssen. Dem Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975 zufolge haben Abgeordnete zwar Anspruch auf eine angemessene Entlohnung, diese bedeute jedoch „keine Annäherung an den herkömmlichen Aufbau eines Beamtengehalts und keine Abhängigkeit von der Gehaltsregelung, etwa in der Weise, dass sie unmittelbar oder mittelbar in Von-Hundert-Sätzen eines Beamtengehalts ausgedrückt wird.“
Datum: 09-1978
Im Text befasst sich der Berichterstatter Willi Geiger mit dem Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975. Der Autor vertritt die Position, dass es aus einer rechtlichen Perspektive keine vertretbare Argumentation gibt, mit der man Abgeordneten finanziell dem beamtenrechtlichen Gehalt oder deren Versorgung angleichen oder annähern könnte.
Der Abschlussbericht der Unabhängigen Kommission zur Altersversorgung der Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg wurde am 11. April 2018 überreicht. Er enthält Vorschläge zur Reform der Altersversorgung der Abgeordneten, darunter Modelle wie das Versorgungswerk, eine Renten-Rückdeckungsversicherung und ein Drei-Säulen-Modell. Der Bericht betont die Wichtigkeit von Transparenz, Gerechtigkeit und Verfassungskonformität bei der Gestaltung der Altersversorgung und er berücksichtigt sowohl verfassungsrechtliche als auch sozialwissenschaftliche Perspektiven. Die Kommission legte in ihrem Bericht Wert auf eine angemessene Versorgung, die die Entscheidungsfreiheit und Unabhängigkeit der Abgeordneten sicherstellt.
Abschlussbericht des Bürgerforums Baden-Württemberg zur Altersversorgung der Abgeordneten
Das Bürgerforum Baden-Württemberg zur Altersversorgung der Abgeordneten, organisiert von der Unabhängigen Kommission, bestand aus zufällig ausgewählten Bürgern und Bürgerinnen. Ziel war es, Empfehlungen für eine gerechte und zukunftsfähige Altersversorgung der Landtagsabgeordneten zu erarbeiten. Die Beteiligten empfahlen eine solidarische Bürgerrentenversicherung für alle Einkommensarten. Alternativ könnten Abgeordnete in bestehende Versorgungssysteme integriert werden. Das Forum betonte die Werte der Transparenz, Gerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit, und es forderte detaillierte und transparente Beratungen im Landtag. Das Engagement der Bürger:innen wurde als vorbildlich gewürdigt.
Datum: 09-2019
In dem Artikel beschreibt Tremmel die Hintergründe der Expertenkommission „Altersversorgung der Abgeordneten“ des Landtags Baden-Württemberg von 2017/2018. Der Autor geht auf die Zusammensetzung und Arbeit der Kommission, die Zusammenarbeit mit dem Bürgerforum und die Ergebnisse ein. Weiterhin beschreibt Tremmel sämtliche Optionen für eine Altersversorgung der Abgeordneten, sowie die politischen, juristischen und ökonomischen Argumente gegen die Abgeordnetenpension. Anschließend folgt ein Plädoyer für den Eigenvorsorgebeitrag, sofern dieser freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung angelegt wird.
Das Gutachten ist im Auftrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE erstellt worden. Es geht darin ausschließlich um die rechtlichen Aspekte des Untersuchungsgegenstandes, nicht um eine politische oder volkswirtschaftliche Strategie oder Positionierung. Das Gutachten gibt die rechtswissenschaftlichen Auffassungen der Autoren Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer und Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer zu den Möglichkeiten und Grenzen der Einbeziehung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung wieder.