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Unsere aktuelle Petition „Abschaffung der Abgeordnetenpension: Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung!“ fordert die Einbeziehung von Mitgliedern des Bundestages in die gesetzliche Rentenversicherung. Nur der Bundesgesetzgeber kann das Sozialgesetzbuch ändern und somit eine Pflichtmitgliedschaft von der gesamten Berufsgruppe der Abgeordneten ermöglichen. Schon vorher können allerdings die Länder Regelungen für ein gerechteres Rentensystem schaffen, mit denen ihre Abgeordneten freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen können.

Die Altersvorsorge der Abgeordneten in den deutschen Bundesländern.

Die Altersversorgung seiner Abgeordneten regelt jedes Bundesland bzw. auch der Bund selbst. Bisher existieren auf Länderebene verschiedene Modelle der Altersversorgung für Abgeordnete. Während die Abgeordnetenpension noch vor zwei Jahrzehnten in allen 16 Bundesländern und im Bund geltendes Recht war, ist dies heute nur noch in elf Bundesländern (sowie weiterhin im Bund) der Fall. Die anderen Bundesländer (Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Bremen, Nordrhein-Westfalen sowie Brandenburg) haben die Altersversorgung für ihre Landtagsabgeordneten inzwischen grundsätzlich anders organisiert. In Schleswig-Holstein und Bremen erhalten alle Abgeordneten seit der Systemumstellung (also von Altfällen abgesehen) einen von ihrer Diät und den sonstigen finanziellen Leistungen getrennten monatlichen Eigenvorsorgebeitrag, mit dem sie sich ihre Altersversorgung selbst zu organisieren haben. In Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Baden-Württemberg (seit 1.12.2019) ist die Altersversorgung in einem Versorgungswerk – also einem Parallelsystem geregelt.