AfD in Sachsen: Wasser predigen und Wein trinken bei der Altersvorsorge

In Sachsen sind am 1. September 2024 Landtagswahlen. Die AfD vertritt bei der Rentenpolitik u.a. folgende Position: „Politiker sollen wie andere Arbeitnehmer auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch dies ist Ausdruck unseres Verständnisses von sozialer Gerechtigkeit.“ (1)

Anders als in den meisten anderen Landtagen ist es in Sachsen bereits jetzt möglich, dass die Landtagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. §13 Absatz 1 des Sächsischen Abgeordnetengesetzes legt fest: „Ein Mitglied des Landtags erhält zur Finanzierung einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer anderen eigenen Altersversorgung einen monatlichen Vorsorgebeitrag (…).“ Voraussetzung ist, dass der oder die Neugewählte am Anfang einer Wahlperiode dafür optiert. Die andere Option, die es für Sächsische Abgeordnete gibt, ist die beamtenrechtsähnliche Altersversorgung nach § 13 Absatz 2 Sächsisches Abgeordnetengesetz. Dann können die MdL aber nicht ihre Altersversorgung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung organisieren, sondern sind in dem Sondersystem der sog. Abgeordnetenpension untergebracht. Das ist laut Bund der Steuerzahler (2) viel lukrativer für Abgeordnete – aber eben getrennt von der gesetzlichen Rentenversicherung, in welche die große Mehrheit der Bevölkerung einzahlt. Laut Wahlprogramm der AfD ist genau dies sozial ungerecht.

Die Annahme liegt nahe, dass die 34 AfD-Abgeordneten des Sächsischen Landtags seit Antritt ihres Mandats im Jahr 2019 alle in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die SRzG hat sie angeschrieben und später auch angerufen, um zu erfahren, ob dies wirklich so ist.

Von den 34 Mitgliedern der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat kein einziger mitgeteilt, die solidarische Option der gesetzlichen Rentenversicherung gewählt zu haben. Das unterscheidet die AfD’ler von anderen angeschriebenen Mitgliedern des Landtags (dazu in Kürze eine eigene PM). Mehrere AfD’ler verwiesen darauf, sich aus Zeitgründen nicht äußern zu können, z.B. der 2. Vizepräsident des Sächsischen Landtags, Herr André Wendt, mit der Begründung einer „Vielzahl terminlichen Verpflichtungen.“ Mit dem Zeitaufwand, mit dem er die ausweichende Antwort formuliert hat, hätte er die einfache Ja/Nein-Frage aber mit Sicherheit auch beantworten können. Andere AfD-Abgeordnete sagten ganz offen, dass sie sich zu dieser Frage nicht äußern wollen. Dabei geht es hier um Steuergelder und um die eigene Glaubwürdigkeit. Die AfD-Abgeordneten des Sächsischen Landtags sind ein besonders abschreckendes Beispiel für Heuchelei. Hier wird Wasser gepredigt und Wein getrunken.

Die SRzG fordert grundsätzlich von allen Abgeordneten in Deutschland, dass sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Insbesondere wenn das im Wahlprogramm der eigenen Partei steht. Sämtliche Abgeordnetenmeinungen werden nach und nach auf der neuen Webseite https://abgeordnete-rein-in-die-grv.de/ dokumentiert.

Nachweise:
• AfD (2021): „Deutschland. Aber normal“- Programm der Alternative für Deutschland für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag. S.126, https://dvg-ev.org/wp-content/uploads/2021/05/wahlprogramm-afd.pdf.
• Bund der Steuerzahler (2024): https://www.steuerzahler.de/aktion-position/politikfinanzierung/bundestagsabgeordnete/.

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