Petition in Sachsen-Anhalt eingereicht: Schluss mit dem Pensionsprivileg

Anlässlich der Landtagswahl am 6. September in Sachsen-Anhalt fordert die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) eine grundlegende Reform der Altersversorgung für die Mitglieder dieses Landtages. Vor wenigen Wochen haben wir unter dem Titel „Schluss mit dem Theater – Das Pensionsprivileg in Sachsen-Anhalt muss weg“ die bestehende Altersversorgung der Abgeordneten kritisiert. Dabei hatten wir den Abgeordneten einen konkreten Reformvorschlag vorgelegt. Nun ist der nächste Schritt erfolgt: Die SRzG hat ihr Petitionsrecht nach Artikel 19 Landesverfassung Sachsen-Anhalt wahrgenommen und am 26.03.2026 eine Petition an den Landtag von Sachsen-Anhalt eingereicht, welche unter der ID 8-P/00300 erfasst wurde. Ausschnitte daraus:

Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde?

„Landtag Sachsen-Anhalt/bestehende gesetzliche Regelung im Abgeordnetengesetz.“

Was möchten Sie mit der Beschwerde erreichen?

„Einführung eines Vorsorgebeitragsmodells statt Pensionsansprüchen, orientiert am Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung und ohne Kapitalauszahlungsoption.“

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz/ eine Vorschrift geändert/ergänzt werden? Wenn ja, welche?

„Ja, Änderung des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt, insbesondere der Regelungen zur Altersentschädigung (§18), hin zu einem beitragsbasierten Altersvorsorgesystem.“

Eingereicht wurde die Petition durch unser Magdeburger Vorstandsmitglied Christopher Isensee in seiner Funktion als Bürger des Landes Sachsen-Anhalt. Der Vorsitz des Petitionsausschusses des Landtags von Sachsen-Anhalt, M. Hohmann, hat den Eingang bestätigt.

Die Petition ist Ausdruck unseres politischen und zivilgesellschaftlichen Engagements, das sich seit Jahren für mehr Generationengerechtigkeit in der Politik einsetzt.

Wie geht es weiter?

Petitionen werden im zuständigen Ausschuss beraten und können Stellungnahmen der Landesregierung nach sich ziehen. Mit dem Ende der Legislaturperiode ist zudem davon auszugehen, dass das Anliegen politisch in die nächste Wahlperiode hineinwirkt, sei es durch erneute Initiativen, parlamentarische Anfragen oder die Aufnahme in Wahlprogramme. In jedem Fall wird das Thema nun offiziell im parlamentarischen Verfahren verankert.

Für uns ist klar:

Die Frage, wie sich Abgeordnete selbst versorgen, ist keine Nebensache. Sie berührt grundlegende Fragen von Demokratie und Generationengerechtigkeit.

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