Zum Jahresende wünscht die SRzG besinnliche Feiertage und einen guten Start in das neue Jahr. Auch 2026 werden wir wieder für diverse Zukunftsthemen eintreten. Bis dahin wünschen wir ein frohes Fest!
Darüber hinaus gibt es Neuigkeiten im Bezug auf die Ende November beschlossene Einsetzung einer Rentenkommission durch das Bundeskabinett.
Vorgesehen ist, dass sich die Kommission in den kommenden Monaten mit der langfristigen Weiterentwicklung der Alterssicherung befasst und bereits bis Mitte 2026 Vorschläge bereitet. Die Teilnehmenden dieser Rentenkommission wurden nun bekannt gegeben.
Nach Angaben der Bundesregierung besteht die Rentenkommission aus insgesamt 13 Mitgliedern. Den Vorsitz übernehmen Frank-Jürgen Weise und Prof. Dr. Constanze Janda. Beide verfügen über langjährige Erfahrung in Verwaltung und Wissenschaft. Als stellvertretende Vorsitzende gehören dem Gremium außerdem drei Mitglieder des Deutschen Bundestages an, jeweils aus CDU, CSU und SPD. Hinzu kommen acht weitere Mitglieder, die aus der Wissenschaft und der rentenpolitischen Beratung stammen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt ohne Stimmrecht als sachverständige Institution an der Arbeit teil.
Unter anderem soll, laut Medienberichten, eine etwaige Einbeziehung weiterer Gruppen in die gesetzliche Rentenversicherung diskutiert werden.
Neben den drei aktiven Bundestagsabgeordneten ist ein Großteil der übrigen Mitglieder an staatlichen Hochschulen oder in öffentlichen Institutionen tätig. Viele von ihnen arbeiten als Professor:innen und verfügen damit in der Regel über einen Beamtenstatus oder eine beamtenähnliche Stellung. Personen, die als Selbstständige oder abhängig Beschäftigte außerhalb des öffentlichen Dienstes in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, gehören der Kommission nicht in nennenswerter Zahl an.
Eine Vollständige Übersicht der Mitglieder finden sie hier.
Welche Perspektiven dadurch in die Arbeit der Kommission einfließen und wie sich dies auf die erarbeiteten Vorschläge auswirkt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Die Ergebnisse der Kommission sollen schließlich eine Grundlage für weitere rentenpolitische Entscheidungen in dieser Legislaturperiode bilden.