Die Stiftung Generationengerechtigkeit begrüßt die Vorschläge der Rentenkommission

Die Stiftung Generationengerechtigkeit (kurz: SRzG) hatte die Zusammensetzung der Rentenreformkommission zwar kritisiert, zeigt sich aber jetzt von deren 33 Vorschlägen positiv überrascht.

Revolutionär ist, dass Abgeordnete des Bundestags und aller Landtage künftig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen sollen (Vorschlag Nr. 24). Was vor 20 Jahren als eine der politischen Kernforderungen der SRzG verabschiedet wurde, könnte dann endlich abgehakt werden. Als langfristiges Ziel wird erstmals eine Erwerbstätigenversicherung ausgerufen. Auf dem Weg dahin hätte die SRzG sich allerdings mutigere Schritte gewünscht was die Einbeziehung von Selbstständigen und v.a. den neu Verbeamteten angeht.

Erfreulich ist Vorschlag 5: „Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt soll so an die Lebenserwartung gekoppelt werden, dass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen.“ Das steht 1:1 im SRzG-Positionspapier Rente und Pensionen. Die Erkenntnis, dass die Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung an die Alterung der Gesellschaft angepasst werden müssen, zeigt sich auch in den Empfehlungen, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen (Vorschlag Nr. 6) sowie die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen (Nr. 8). 

Richtig gut ist auch Nr. 14: „Die Kommission empfiehlt die Kopplung der Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung beizubehalten und zu regelbasierten jährlichen Rentenanpassungen zurückzukehren, die automatisch auf Änderungen der Demografie und der Erwerbstätigkeit reagieren. Zu diesem Zweck soll der Nachhaltigkeitsfaktor der aktuellen Rentenanpassungsformel (§ 68 Abs. 5 SGB VI) beibehalten werden, dessen Anwendung derzeit bis 2031 ausgesetzt ist. Der Parameter „alpha“ im Nachhaltigkeitsfaktor soll zudem moderat auf 0,33 erhöht werden, um die Lasten der demografischen Alterung ausgewogener als bisher zwischen Rentnern und Beitragszahlern zu verteilen.“ 
Was hier in rentenmathematischer Fachsprache beschrieben wird, ist nichts anderes, als dass die Lasten des demografischen Wandels generationengerecht zwischen Jung und Alt geteilt werden würden. Im Abschnitt 5.1. ist im SRzG-Positionspapier allgemeinverständlich beschrieben, wie der Nachhaltigkeitsfaktor genau wirkt.

Auch eine obligatorische kapitalgedeckte Rente soll kommen (Nr. 28) . Allerdings nicht nach dem verkorksten Modell, wie es die Ampel vorgehabt hatte, sondern nach schwedischem Modell mit individuellen Kapitalkonten (vgl. dazu zur Erläuterung Abschnitt 8 im SRzG-Positionspapier.) Empfohlen wird von der Kommission ein paritätisch finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent.

Die Vorschläge Nr. 1-3 beziehen sich auf eine Nettoersatzquote, die 70% betragen soll. Das ist sinnvoll, denn das Nettorentenniveau ist schon lange der falsche Maßstab. Es suggeriert, dass Menschen mit einer Niedrigrente laut Rentenbescheid auch zugleich diejenigen seien, die im Ruhestand eine große Einbuße im Vergleich zum letzten verfügbaren Nettoeinkommens im Erwerbsleben zu erleiden hätten. Das stimmt aber immer weniger. Die Kommission will echte Altersarmut, auch versteckte Altersarmut, aber unbedingt angehen und macht dazu eine Reihe von konkreten Vorschlägen. Hier zeigt sich die soziale Seite ihrer Vorschläge

Fazit: Der Ruhestandseintritt der Babyboomer stellt die Altersversorgungssysteme in Deutschland vor die größte Herausforderung seit Jahrzehnten. Und dies gibt die Gelegenheit, das System auch an anderen Stellen zu verbessern, wo man lange nicht so genau hingeschaut hat. Der neutrale Sachverstand der Kommissionsmitglieder zeigt, was zu tun ist für die Politik. Insgesamt sind die Vorschläge der Rentenkommission sehr positiv zu bewerten und würden den jahrzehntelangen Reformstau beseitigen – wenn sie denn von der Politik umgesetzt würden. Wichtig ist jetzt, dass nun Lobbyisten nicht einzelne Elemente herausbrechen, denn nur als Ganzes würde die Großreform alle gleichmäßig belasten und insgesamt wirksam sein.

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