Ein weiterer Baustein unserer Initiative, das Pensionsprivileg der Abgeordneten von Sachsen-Anhalt zu beenden, ist eine Petition, die unser Vorstandsmitglied Christopher Isensee am 26.03.2026 als Bürger des Landes Sachsen-Anhalt beim Landtag eingereicht hatte (Petition 8-P/00300). Ziel ist die Ablösung des bisherigen Pensionssystems durch ein beitragsbasiertes Vorsorgebeitragsmodell, wie in Sachsen (aber ohne das Wahlmodell).
Bereits in seiner schriftlichen Antwort vom 11.05.2026 räumte der Landtagspräsident ein, dass es sich um ein Thema von erheblichem öffentlichem Interesse handelt. Wörtlich heißt es:
„Die Petition zeigt zum wiederholten Male deutlich, welch sensibles und die Öffentlichkeit immer wieder neu interessierendes Thema die Altersversorgung für Abgeordnete darstellt. Die Argumente des Petenten sind grundsätzlich nachvollziehbar.“
Am 18.06.2026 befasste sich schließlich der Ausschuss für Petitionen des Landtages mit dem Anliegen. Ein Vertreter der SRzG konnte die Beweggründe der Petition kurz erläutern. Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, dass eine inhaltliche Behandlung in der auslaufenden Legislaturperiode nicht mehr möglich sei. Die Petition wurde jedoch den Fraktionen zur Kenntnis gegeben.
Mit der Befassung durch den Petitionsausschuss des Landtags endet das Verfahren zwar formal mit dem Ende der Wahlperiode. Politisch ist die Debatte damit jedoch keineswegs abgeschlossen. Die Reform der Altersversorgung der Abgeordneten wird von einem neu gewählten Landtag zu entscheiden sein.
Für die SRzG bleibt das Anliegen aktuell. Aus unserer Sicht berührt die Frage der Abgeordnetenversorgung grundlegende Prinzipien von Generationengerechtigkeit, Glaubwürdigkeit und Gleichbehandlung. Wer über die Alterssicherung der Bevölkerung entscheidet, sollte möglichst denselben Rahmenbedingungen unterliegen wie die Bürgerinnen und Bürger, die er vertritt.
Die Landtagswahl am 6. September bietet nun die Gelegenheit, dieses Thema erneut aufzugreifen.