In Sachsen-Anhalt wird am 6. September 2026 ein neuer Landtag gewählt. In der Mitteldeutschen Zeitung erschienen heute der Artikel „Landtags-Pension in der Kritik“ (PDF) und der Kommentar „Pensionen gehören reformiert“ (PDF). Zurzeit ist letzteres noch kostenlos auf der Webseite der MZ verfügbar (hier ). Unten der Anfang des Textes auf der Titelseite der Zeitung, da hier auch mal die Arbeit der Stiftung Generationengerechtigkeit beschrieben wird:
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Landtags-Pension in der Kritik: Abgeordnete zahlen keinen Cent für ihre Altersversorgung – ihre Bezüge sind aber dreimal so hoch wie die Rente von Arbeitnehmern. Kommt jetzt ein Anlauf zur Reform?
MAGDEBURG/MZ. Erstmals seit Jahren gibt es in Sachsen-Anhalt Chancen für eine Reform der Abgeordnetenpensionen. Kandidaten mehrerer Parteien wollen im Fall ihrer Wahl durchsetzen, dass Landtagsmitglieder wie normale Arbeitnehmer Beiträge für ihre Altersversorgung einzahlen. Die Politiker reagieren damit auf einen Vorstoß der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen.
Abgeordnete bekommen aus der Steuerkasse eine Pension, die sich an der Höhe der Diäten orientiert. Wer zehn Jahre, also zwei Legislaturperioden, dem Landtag angehört, bekommt gemäß der ab Juli geltenden Diätenhöhe eine Pension von 2.724 Euro. Zum Vergleich: Die gesetzliche Rente beträgt nach zehn Jahren maximal 850 Euro. Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen spricht daher von „Luxuspensionen“ für Abgeordnete. Der Magdeburger Christopher Isensee, der sich im Vorstand der Stiftung engagiert, hält die Pensionen für ein Ärgernis. „Die derzeitige Altersversorgung der Abgeordneten ist von der Lebensrealität abgekoppelt“, kritisiert der 34-Jährige. Sie führe zu hohen Ansprüchen bereits nach kurzer Mandatszeit. Zudem sei die Versorgung unabhängig von der demografischen Entwicklung sowie vom Zinsniveau. Gemeint ist: Während die gesetzliche Rente und private Absicherungen von Risiken belastet sind, gilt das nicht für die Pensionen. Dies werden von vielen als ungerecht empfunden „und belastet das Vertrauen in demokratische Institutionen“, heißt es in einer Petition an den Landtag, die Isensee eingereicht hat. Als Lösung schlägt die Stiftung vor, allen Abgeordneten einen monatlichen Vorsorgebeitrag auszuzahlen, den sie dann in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine private Altersvorsorge stecken können. (…)
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Der von der SRzG erstellte vollständige Überblick mit allen Antworten ist hier: https://abgeordnete-rein-in-die-grv.de/laenderparlament/sachsen-anhalt/ Die Antwortbriefe aller Kandidierenden sind online (kleiner Pfeil in jeder Namensbox). Die Antworten sind in folgende Kategorien eingeteilt:
- „Zustimmung zum Gesetzentwurf“,
- „Prinzipielle Zustimmung zur Abschaffung der Abgeordnetenpension, aber Verknüpfung mit anderen Forderungen und/oder keine Zustimmung zum konkreten Gesetzesentwurf“,
- „Ablehnung des konkreten Gesetzentwurfs / Keine Antwort trotz Nachfragen“.
Wichtig ist verstehen: „Ja, aber!“-Reformbekundungen (Kategorie 2 oben) lassen keine echten Reformen nach der Wahl erwarten. Die argumentative Auseinandersetzung mit den Politikern, die „Ja, aber“ geantwortet haben, hilft beim Verständnis der komplexen Thematik der Altersversorgung an sich. Wir werden in unserem nächsten Beitrag auf diese „zweite Kategorie“ eingehen.